Voraussetzung zum BHP-Ausbilder

Zur Ausbilderprüfung zugelassen werden kann nur eine Person, die folgende Bedingungen erfüllt hat:

  • Nachweis nach Vollendung des 18. Lebensjahres von mindestens einer einjährigen Assistentenzeit im Ausbildungsbereich Begleithund unter 3 verschiedenen Ausbildern
  • und Vorlage von mindestens 2 positiven Bewertungen der Ausbilder
  • oder mindestens einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich über die BHPG geführt hat
  • oder mindestens einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich auf einer BH/VT mit Sachkunde oder im Team-Test oder VDH-Hundeführerschein geführt hat.

Ausnahmen

von diesen Regelungen sind auf schriftlichen Antrag vom geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes und der Bundesobstelle für das Begleithundewesen und nicht jagdliche Prüfungen nach schriftlicher Stellungnahme der Landesobstelle für das Begleithundewesen und nicht jagdliche Prüfungen zu entscheiden.

Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn der Bewerber seine fachliche Eignung durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse (Ausbilderlehrgänge IHK-Potsdam, Fichtlmeier, Canis-Absolventen, Absolventen der KölnerHundeAkademie, Zertifizierung durch Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, Anerkenntnis als Sachverständiger nach Landeshundegesetz und vergleichbare Ausbildungen und vergleichbare Ausbildungen) nachweisen kann.

DCN-Seminar für Hundeausbilder BHP-G

Der DCN bietet am _________________ ein Seminar für BHP-Ausbilder an.
Ort der Veranstaltung: ____________________________________________________.
Das Seminar leitet __________________ nach den Richtlinien / der Ausbilderordnung des DTK.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 / 12 Personen beschränkt, da der Stoff sehr umfangreich ist.

Tagesordnung für
Beginn 09:30 Uhr
Ende ca. 17 Uhr

für Sonntag,
Beginn 09:30 Uhr
Ende ca. 15 Uhr

Eine detaillierte Tagesordnung und Unterlagen werden den Teilnehmern direkt zugesandt.
Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle des DCN, Tel.: 01709353596 oder per E-Mail: geschaeftsstelledcn@gmx.de .
Für die Annahme der Teilnehmer gilt das Eingangsdatum.